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Klassifizierung der Weine

Das deutsche Weingesetz Klassifiziert die Weine nach folgenden Begriffen:

  • TAFELWEIN

- leichter Wein mit weinig Alkoholgehalt. (Alternativ: schwäbischer Landwein)

  • QUALITÄTSWEIN

- In Baden Württemberg ergeben etwa 90% der Rebfläche Qualitätsweine besonderer Anbaugebiete (QbA)

  • KABINETTWEIN

- dafür werden ca. 70-85 Öchsle Grad vorgeschrieben

  • SPÄTLESE

- höher als Kabinett eingestuft, wobei nicht unbedingt später gelesen wird. Der höhere Zuckergehalt und die voluminösere TRaubenmaische rechtfertigt diese Einstufung 

  • AUSLESE

ab etwa 100 Öchsle Grade, selten, da der Jahresverlauf wettermässig oft nicht passt

  • BEERENAUSLESE

In Handarbeit werden lang gereifte Trauben gelesen und faulige von guten getrennt

  • TROCKENBEERENAUSLESE

Die seltenste Stufe, sehr rar, da die Trauben eingeschrumpelt und mit einer Edelfäule überzogen sind bis diese endlich gelesen werden. Die Aromen haben sich in der geringen verbleibenden Flüssigkeitsmenge gesammelt. Daraus gekelterte Weine haben oft über 150 Öchsle Grade

  • EISWEIN

Eine Spezialität die Spitzenqualität erreicht. Es gelingt selten eine gute Ernte, da nur bei mindestens -7 Grad geerntet werden kann. Die gefrorenen Trauben geben beim Pressen nur ganz wenig Flüssigkeit ab. Er wird als Dessertwein gereicht.